und zwar ein Sprechakt erster Sorte, wenn auch stimmlos. Das Einwerfen eines ausgefüllten Wahlzettels gilt bei demokratischen Gesellschaften als „Stimm“-Abgabe, und dieser Akt, diese angekreuzten stimmlosen „Ja“ oder „Nein“ gelten als vollzogene Handlung. Es sind Antworten auf eine Frage, gehören also zu jenen Sprechakten, die nicht erst durch einen Vollzug vom Hörenden Geltung erlangen wie etwa ein Befehl, der sich verweigern lässt, sie gelten vielmehr per se bereits als solche. Vergleichbar etwa dem Segen Gottes oder einer pointierten Schlagzeile im Journalismus.
Wir erleben in Berlin gerade eine denkwürdige Abstimmung. Der lange angekündigte Friedrich Merz hat seine Wahl mit 316 Stimmen zunächst verloren, sechs Stimmen fehlten ihm. Unerhört in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach eiligen Beratungen entschied man, eine vom Grundgesetz gedeckte zweite Wahl vorzuziehen. Sie gelang, und siehe, es gab nun 325 Ja-Stimmen. Welche unzufriedenen Abgeordneten hatten sich nun anders entschieden? Vermutlich Mitglieder der Regierungsparteien.