In der jüngsten Ausgabe des verdienstvollen „Verfassungsblogs“ von Maximilian Steinbeis wird von Dimitry Kurnosov (Helsinki Universität) das zeitgenössisch russisch-faschistische Sprachregime beschrieben. Die erste Maßnahme kam demnach 2007 mit der Anordnung, alle möglichen Gruppen und Menschen mit Attributen wie „terroristisch“ oder „extremistisch“ oder „unerwünscht“ oder „feindlicher Agent“ einzustufen – bzw. zu benennen. Die gehorsamen Medien legten und legen immer weiter ZensurGitter über die Öffentlichkeit, hinter denen sich Verhaftungs-, Prozess- und Verurteilungsabläufe anbahnen. Seit 2020 müssen die Medien bestimmte russische Personen und Organisationen als „unerwünscht“ bezeichnen. Seit 2015 gab es 55 solcher unerwünschter Personen, aber seit Anfang März 2022 kann jeder Mensch, der sich in Russland aufhält, für bestimmte Ausdrücke verhaftet und verurteilt werden, etwa wegen „Verunglimpfung der Streitkräfte“, oder „Fehlinformationen über den Einsatz der Streitkräfte im Ausland“ oder eben auch „Krieg gegen die Ukraine“. Medien, die sich nicht daran halten, können zu hohen Geldstrafen verurteilt werden oder sogar die Lizenz verlieren. Bekannte Beispiele sind Memorial und die Organisation für Jüdische Auswanderung. Der Hauptzweck, schreibt Kurnosov, bestehe in der Markierung „ausgewiesener Zielpersonen“ , die dergestalt als fremdes Element in der Gesellschaft erscheinen. Statt die unliebsamen Medien einfach auszulöschen, würgt das Regime einfach deren Sprache ab. „Der Musterbürger ist kein Sturmtruppler sondern ein zynischer Stubenhocker, der alles vermeidet, was auch nur annähernd politisch ist.“ In Deutschland kennen wir diesen Zynismus aus der bitteren Nahaufnahme von Victor Klemperers LTI: Lingua Tertii Imperii = die Sprache des ‚Dritten Reiches‘. Massnahmen wie die genannten, sagt Kurnosov, wirken zunächst preiswert für das Regime, könnten aber zu „etwas sehr viel Schlimmerem“ führen.