Gleich zwei dialogische Diskurswerkzeuge gegen Streit und Krieg sind jüngst aufgetreten – zum einen das Buch von Manon Garcia, einer französischen Philosophin, unter dem Titel „Das Gespräch der Geschlechter. Eine Philosophie der Zustimmung“ – erschienen bei Suhrkamp und ein gewichtiger Beitrag zur meToo Debatte auf der kommenden Buchmesse; und daneben das Projekt der „Westfälischen Friedensgespräche“ aus dem Literaturbüro Unna: hier werden einzelne Themen wie etwa der Konflikt zwischen spanischer Verfassung und regionaler Autonomie (Katalonien) von Literaten behandelt und diskutiert. Nach jahrelanger Suche nach dem angeblich (natur)wissenschaftlichen Ertrag literarischer Produktion wendet man sich nun endlich anderen Feldern zu: eben zum Beispiel der Rechtssprechung, wie auch im Berliner Literaturhaus mit seinem Format über Sprache und Gesetz. Der Grandseigneur dieser Forschungsrichtung war der Münchner Germanist Walter Müller-Seidel, an den hier erinnert werden soll. „Rechtsdenken im literarischen Text“ erschien 2017 aus dem Nachlass, den der Marburger Germanist Thomas Anz verwaltet. Müller-Seidel hat auch die Rolle der Medizin in der Literatur behandelt – darunter den spektakulären Werdegang des Euthanasie- Begründers Alfred Hoche. Was also heisst es, wenn heute immer wieder „Das Literarische“ an der Literatur eingeklagt wird, wenn lebensweltliches Engagement in der oder jener Hinsicht nur stören soll?